Im öffentlichen Dienst werden gerne Abkürzungen verwendet. So auch bei den Tarifverträgen. In Anlehnung an den TVöD – den allgemeinen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst gibt es für Auszubildende den TVAöD, den Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes. Laut TVAöD soll die Vergütung den Azubis zum gleichen Zeitpunkt wie den regulär Beschäftigten ausgezahlt werden. Wörtlich heißt es: „Das Ausbildungsentgelt ist zu demselben Zeitpunkt fällig wie das den Beschäftigten des Ausbildenden gezahlte Entgelt.“ Für Praktikantinnen und Praktikanten im öffentlichen Dienst gibt es den Tarifvertrag TVPöD. Für Praktikantinnen und Praktikanten, deren Rechtsverhältnisse nicht durch Tarifvertrag geregelt sind und die in der Verwaltung oder den Betrieb eingegliedert sind, bestehen die Praktikantenrichtlinien der VKA: Eine Ausbildung im öffentlichen Dienst bietet eine sichere berufliche Perspektive. Die Ausbildungsvergütung wird nach dem TVAöD geregelt. Hier finden Sie die Tabellen für 2020 und weitere nützliche Hinweise. Der öffentliche Dienst ist vielschichtig und breit gefächert.
Von der kommunalen Verwaltung, über die technischen Dienste, die Finanzämter, Bundeswehr, Krankhäuser bis hin zu Landes- und Bundesministerien – im öffentlichen Dienst können Männer und Frauen Karriere machen. Eine Ausbildung gilt als klassischer Einstieg in den öffentlichen Dienst. Doch wie viel verdienen Azubis bzw. Auszubildenden im öffentlichen Dienst? Anbei finden Sie den TVAöD Allgemeiner Teil und Besonderer Teil BBiG (TVAöD-BBiG) und den TVAöD Allgemeiner Teil und Besonderer Teil Pflege (TVAöD-Pflege): Neben der Verwaltung und den technischen Diensten der öffentlichen Hand ist der Pflegebereich wichtig. Auch hier werden im öffentlichen Dienst viele tausend Auszubildende zu Altenpfleger, Krankenpflegerinnen usw ausgebildet. Die Vergütungstabelle ist auch vertraglich geregelt. Beide Verträge finden sich auf der Internetseite der VKA – der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände..